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Bei Behinderungen, bei denen in irgendeiner Form das Gehirn beteiligt ist (z. B. Infantile Cerebralparese = frühkindlicher Hirnschaden oder spastische Lähmung, Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Multiple Sklerose, Spina Bifida) kann ein medizinisch - psychologisches Gutachten von der Verwaltungsbehörde bzw. von TÜV/DEKRA gefordert werden. Dieses Gutachten kann zur Klärung von Eignungszweifeln angeordnet werden.
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